Absatz eins,Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1941 in Kraft.
DJ S 42/1941
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 61neu
römisch acht. Schlußvorschriften
Paragraph 61
- Absatz 2,Mit diesem Zeitpunkt tritt die allgemeine Verfügung über Einrichtung und Führung des Schiffsregisters und des Registers für Pfandrecht an im Bau befindlichen Schiffen (Schiffsregisterverfügung) vom 5. Mai 1939 (Dt. Just. S 846) außer Kraft.