dRGBl. I S 42/1944
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Paragraph 9
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1944 in Kraft. Sie gilt nicht für Kündigungen, die vor ihrem Inkrafttreten bekanntgemacht worden sind.
Paragraph 9
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1944 in Kraft. Sie gilt nicht für Kündigungen, die vor ihrem Inkrafttreten bekanntgemacht worden sind.