Absatz eins,In den Fällen des Paragraph 44, des Ehegesetzes kann die Aufhebung der Ehe nur binnen eines Jahres begehrt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ehegatte aus der früheren Ehe Kenntnis davon erlangt hat, daß der für tot erklärte Ehegatte noch lebt.
dRGBl. I S 923/1938
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
Paragraph 19
Wiederverheiratung im Falle der Todeserklärung
- Absatz 2,Soweit sich in den Fällen des Paragraph 44, des Ehegesetzes die Folgen der Aufhebung nach den Vorschriften über die Folgen der Scheidung bestimmen, ist der beklagte Ehegatte als schuldig anzusehen, wenn er bei der Eheschließung gewußt hat, daß der für tot erklärte Ehegatte die Todeserklärung überlebt hat.