dRGBl. S 375/1899
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Paragraph 9,
Die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, deren Einlösungswerth den Nennwerth übersteigt, ist nicht gestattet.
Paragraph 9,
Die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, deren Einlösungswerth den Nennwerth übersteigt, ist nicht gestattet.