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dRGBl. S 868/1898

in Kraft ab 01.01.1940·kein Dokument in RIS
Kundmachung dRGBl. S 868/1898× zu Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt×

Änderungen durch diese Kundmachung

Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt neu § 0↗RIS↗
§ 106neu
in Kraft ab 01.01.1940 · idF dRGBl. S 868/1898 § 106↗RIS↗

Paragraph 106,

Von den im Paragraph 102, unter Nr. 1 bis 5 aufgeführten Forderungen gehen die eine spätere Frachtfahrt betreffenden denjenigen vor, welche eine frühere Frachtfahrt betreffen. Zu den die letzte Frachtfahrt betreffenden Forderungen werden auch diejenigen gerechnet, welche nach Beendigung dieser Frachtfahrt entstanden sind.

Für die im Paragraph 102, unter Nr. 2 aufgeführten Forderungen der Schiffsbesatzung bestimmt sich das Vorzugsrecht nach der letzten Frachtfahrt, welche unter den Dienstvertrag fällt, aus dem die Forderungen entstanden sind.