JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1045neu
Drey u. zwanzigstes Hauptstück.
Von dem Tauschvertrage.
Tausch.
Paragraph 1045,
Der Tausch ist ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird. Die wirkliche Uebergabe ist nicht zur Errichtung; sondern nur zur Erfüllung des Tauschvertrages, und zur Erwerbung des Eigenthumes nothwendig.