JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1184neu
Rechte und Pflichten der Mitglieder;
Beytrag zum Hauptstamme; (Fond)
Paragraph 1184,
Jedes Mitglied ist außer dem Fall einer besondern Verabredung, verbunden, einen gleichen Antheil zum gemeinschaftlichen Hauptstamme beyzutragen.