JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1268neu
Paragraph 1268,
Bey Glücksverträgen findet das Rechtmittel wegen Verkürzung über die Hälfte des Werthes nicht Statt.
Bey Glücksverträgen findet das Rechtmittel wegen Verkürzung über die Hälfte des Werthes nicht Statt.