JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1385neu
oder anderer Mängel.
Paragraph 1385,
Ein Irrthum kann den Vergleich nur in so weit ungültig machen, als er die Wesenheit der Person, oder des Gegenstandes betrifft.
Ein Irrthum kann den Vergleich nur in so weit ungültig machen, als er die Wesenheit der Person, oder des Gegenstandes betrifft.