JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1427neu
Paragraph 1427,
Eine Quittung über das bezahlte Capital gründet die Vermuthung, daß auch die Zinsen davon bezahlt worden seyn.
Eine Quittung über das bezahlte Capital gründet die Vermuthung, daß auch die Zinsen davon bezahlt worden seyn.