JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 16neu
römisch eins. Aus dem Charakter der Persönlichkeit.
Angeborne Rechte.
Paragraph 16,
Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten. Sclaverey oder Leibeigenschaft, und die Ausübung einer darauf sich beziehenden Macht, wird in diesen Ländern nicht gestattet.