JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 286neu
Eintheilung der Sachen nach Verschiedenheit des Subjectes, dem sie gehören.
Paragraph 286,
Die Sachen in dem Staatsgebiethe sind entweder ein Staats- oder ein Privat-Gut. Das Letztere gehört einzelnen oder moralischen Personen, kleinern Gesellschaften, oder ganzen Gemeinden.