JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 355neu
Objective und subjective Möglichkeit der Erwerbung des Eigenthumes.
Paragraph 355,
Alle Sachen sind insgemein Gegenstände des Eigenthumsrechtes, und jedermann, den die Gesetze nicht ausdrücklich ausschließen, ist befugt, dasselbe durch sich selbst oder durch einen andern in seinem Nahmen zu erwerben.