JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 405neu
römisch eins. Natürlicher Zuwachs:
a) an Natur-Producten;
b) Werfen der Thiere;
Paragraph 405,
Die natürlichen Früchte eines Grundes, nähmlich solche Nutzungen, die er, ohne bearbeitet zu werden, hervorbringt, als: Kräuter, Schwämme und dergleichen, wachsen dem Eigenthümer des Grundes, so wie alle Nutzungen, welche aus einem Thiere entstehen, dem Eigenthümer des Thieres zu.