JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 480neu
Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
Paragraph 480,
Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.