JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 496neu
Recht, Wasser zu schöpfen.
Paragraph 496,
Mit dem Rechte, fremdes Wasser zu schöpfen, wird auch der Zugang zu demselben gestattet.
Mit dem Rechte, fremdes Wasser zu schöpfen, wird auch der Zugang zu demselben gestattet.