JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 566neu
Ursachen der Unfähigkeit zu testiren:
1) Mangel der Besonnenheit;
Paragraph 566, Wird bewiesen, daß die Erklärung im Zustande der Raserey, des Wahnsinnes, Blödsinnes, oder der Trunkenheit geschehen sey, so ist sie ungültig.