JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 575neu
Zeitpunct der Gültigkeit der Anordnung.
Paragraph 575,
Ein rechtsgültig erklärter letzter Wille kann durch später eintretende Hindernisse seine Gültigkeit nicht verlieren.
Ein rechtsgültig erklärter letzter Wille kann durch später eintretende Hindernisse seine Gültigkeit nicht verlieren.