JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 680neu
l) der Barschaft;
Paragraph 680,
Zur Barschaft gehören auch jene öffentlichen Credits-Papiere, welche im ordentlichen Umlaufe die Stelle des baren Geldes vertreten.
Zur Barschaft gehören auch jene öffentlichen Credits-Papiere, welche im ordentlichen Umlaufe die Stelle des baren Geldes vertreten.