JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 937neu
Von dem Verzicht auf Einwendungen.
Paragraph 937,
Allgemeine, unbestimmte Verzichtleistungen auf Einwendungen gegen die Gültigkeit eines Vertrages sind ohne Wirkung.
Allgemeine, unbestimmte Verzichtleistungen auf Einwendungen gegen die Gültigkeit eines Vertrages sind ohne Wirkung.