JGS Nr. 946/1811
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 943neu
Form des Schenkungsvertrages.
Paragraph 943,
Aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Uebergabe geschlossenen Schenkungsvertrage erwächst dem Geschenknehmer kein Klagerecht. Dieses Recht muß durch eine schriftliche Urkunde begründet werden.