RGBl. Nr. 208/1854
Kaiserliches Patent, wirksam für alle Kronländer, mit Ausnahme der Militärgränze, wodurch ein neues Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen eingeführt wird, welches im lombardisch-venetianischen Königreiche, in der serbischen Wojwodschaft und dem Temeser Banate am 1. November 1854, und in jedem der übrigen Kronländer mit dem Tage in Geltung zu treten hat, an welchem daselbst die Wirksamkeit der neuen Gerichts-Organisation beginnen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 181neu
Drittes Hauptstück.
Von dem Verfahren in Vormundschafts-
und Curatels-Angelegenheiten.
Allgemeine Bestimmungen.
Paragraph 181,
Das Verfahren in Vormundschafts- und Curatelssachen wird im gegenwärtigen Hauptstücke nur in soferne bestimmt, als darüber nicht schon in dem bürgerlichen Gesetzbuche die nöthigen Vorschriften enthalten sind.