RGBl. Nr. 70/1874
Gesetz, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24neu
Paragraph 24,
Das Gesuch sammt Beilagen (Paragraph 19,) ist bei dem Bezirksgerichte aufzubewahren, bei welchem es von Jedermann eingesehen werden kann.