Absatz eins,Die gerichtlichen Verfügungen in dem Verfahren zum Zwecke der Anlegung der Eisenbahnbücher können mittelst des Rechtsmittels des Recurses angefochten werden.
RGBl. Nr. 70/1874
Gesetz, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 43neu
E. Rechtsmittel.
Paragraph 43,
- Absatz 2,Die Recursfrist beträgt 14 Tage.
- Absatz 3,Im Uebrigen sind die Bestimmungen über Recurse im Verfahren außer Streitsachen in sinngemäße Anwendung zu bringen.