Absatz eins,Die Wirksamkeit dieses Gesetz beginnt mit dem Tage seiner Kundmachung.
RGBl. Nr. 70/1874
Gesetz, betreffend die Anlegung von Eisenbahnbüchern, die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechte und die bücherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 55neu
3. Vollzugsbestimmung.
Paragraph 55,
- Absatz 2,Mit dem Vollzuge desselben sind die Minister der Justiz, des Innern, des Handels und der Finanzen beauftragt.