wenn er ohne erweislichen Schaden für seine Gesundheit die Arbeit nicht fortsetzen kann;
RGBl. Nr. 22/1885
Gesetz, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 82aneu
Paragraph 82 a,
Vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Kündigung kann ein Hilfsarbeiter die Arbeit verlassen:
- Litera a
- Litera bwenn der Gewerbsinhaber sich einer thätlichen Misshandlung oder einer groben Ehrenbeleidigung gegen ihn oder dessen Angehörige schuldig macht;
- Litera cwenn der Gewerbsinhaber oder dessen Angehörige den Hilfsarbeiter oder dessen Angehörige zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten suchen;
- Litera dwenn der Gewerbsinhaber ihm die bedungenen Bezüge ungebührlich vorenthält oder andere wesentliche Vertragsbestimmungen verletzt;
- Litera ewenn der Gewerbsinhaber außer Stande ist, oder sich weigert, dem Hilfsarbeiter Verdienst zu geben.