RGBl. Nr. 57/1890
Gesetz, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 22neu
Paragraph 22,
Zur Einbringung der statutenmäßig auferlegten Leistungen wird die politische Execution gewährt.