RGBl. Nr. 148/1901
Gesetz, mit welchem in theilweiser Abänderung und Ergänzung der Gesetze vom 30. April 1870, R. G. Bl. Nr. 68, und vom 24. November 1876, R. G. Bl. Nr. 137, die Dienstverhältnisse der bei der staatlichen Veterinärverwaltung in Verwendung stehenden Amtsthierärzte einer neuen Regelung unterzogen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Paragraph 12,
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Minister des Innern betraut.