RGBl. Nr. 39/1915
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und Bezeichnung von Häusern und Wohnungen
neu
§ 0↗RIS↗
§ 9neu
Paragraph 9,
Richtlinien über die Art und Weise der Absonderung bei jeder einzelnen Krankheit enthält die beiliegende Belehrung.