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StGBl. Nr. 237/1919

kundgemacht 20.04.1919 RIS↗
Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Inneres und Unterricht und des Staatsamtes für Justiz, im Einvernehmen mit den beteiligten Staatsämtern über die Aufhebung des Adels und gewisser Titel und Würden
Kundmachung StGBl. Nr. 237/1919× zu Durchführung des Adelsaufhebungsgesetzes×

Änderungen durch diese Kundmachung

Durchführung des Adelsaufhebungsgesetzes neu § 0↗RIS↗
§ 10neu
in Kraft ab 20.04.1919 · idF StGBl. Nr. 237/1919 § 10↗RIS↗

Paragraph 10,

Die Vollzugsanweisung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.