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Kundmachungen zu Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgen×
BGBl
BGBl. Nr. 49/1921 Entschließung kundgemacht 11.01.1921
Entschließung des Bundespräsidenten, womit die Bundesregierung und die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zum Abschluß bestimmter Kategorien von Staatsverträgen ermächtigt werden
Ermächtigung der Bundesregierung und Bundesminister zum Abschluß von Staatsverträgenneu