285. Bundesgesetz: Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.
Aufhebung der Volksgerichte und Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen VerbrechenneuDurchführung des Verbotsgesetzes 19471VerbotsG23
64. Verordnung: Durchführung des Verbotsgesetzes 1947.
Durchführung des Verbotsgesetzes 1947neu