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Kundmachungen zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH×
BGBl
BGBl. Nr. 59/1959 Kundmachung kundgemacht 11.03.1959
59. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Erlassung und Vollziehung einer Vorschrift, derzufolge österreichische Staatsbürger ausländische Orden und Ehrenzeichen nur mit behördlicher Bewilligung annehmen und tragen dürfen.
Kompetenzfeststellung durch den VfGHneu