137. Verordnung: Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Handel und Wiederaufbau, mit der die Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung dem Landeshauptmann übertragen wird
Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmannaufgehoben
131. Verordnung: Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmann.
Übertragung der Besorgung der Geschäfte der Bundesstraßenverwaltung an den Landeshauptmannneu