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Kundmachungen zu Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes×
BGBl
BGBl. Nr. 295/1993 Verordnung kundgemacht 07.05.1993
295. Verordnung: Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes
Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofesneu