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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 295/1993
Verordnung
kundgemacht 07.05.1993
295. Verordnung: Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes
Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes
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