687. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 131 Abs. 1 des GSVG verfassungswidrig warneu