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Kundmachungen zu Rechtspflegeranwärter - literarische Behelfe für Ausbildungslehrgänge×
BGBl
BGBl. Nr. 274/1962 Verordnung kundgemacht 21.09.1962
274. Verordnung: Literarische Behelfe, die in den Ausbildungslehrgängen für Rechtspflegeranwärter benützt werden dürfen.
Rechtspflegeranwärter - literarische Behelfe für Ausbildungslehrgängeneu