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BGBl
Judikatur
Kundmachungen zu
Rechtspflegeranwärter - literarische Behelfe für Ausbildungslehrgänge
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Art. 1
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von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 274/1962
Verordnung
kundgemacht 21.09.1962
274. Verordnung: Literarische Behelfe, die in den Ausbildungslehrgängen für Rechtspflegeranwärter benützt werden dürfen.
Rechtspflegeranwärter - literarische Behelfe für Ausbildungslehrgänge
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