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Kundmachungen zu Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind×
BGBl
BGBl. Nr. 712/1991 Verordnung kundgemacht 30.12.1991
712. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Waren der Anlage B bestimmt werden, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind
Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind2
BGBl. Nr. 500/1991 Verordnung kundgemacht 17.09.1991
500. Verordnung: Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sind
Bestimmung der Waren der Anlage B, auf die die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden sindneu