96. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen zur Änderung der Vereinbarung über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Kufstein und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Innsbruck—München
Grenzdienststelle Kufstein, Strecke Innsbruck-München - ÄnderungneuGrenzdienststelle Kufstein, Strecke Innsbruck-München (BRD)3
95. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
Bestellung von Fachkoordinatoren1Grenzdienststelle Kufstein, Strecke Innsbruck-München (BRD)1
99. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Kufstein und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Innsbruck—München
Grenzdienststelle Kufstein, Strecke Innsbruck-München (BRD)neu