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Kundmachungen zu Durchgangsverkehr von Exekutivorganen - Beförderung von Häftlingen (Deutschland)×
BGBl
BGBl. III Nr. 59/1998 Sonstiges kundgemacht 09.04.1998
59. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Festlegung von Durchgangsstrecken im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 und des Artikels 2 Absatz 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Durchgangsverkehr von Exekutivorganen und die Durchbeförderung von Häftlingen
Durchgangsverkehr von Exekutivorganen - Beförderung von Häftlingen (Deutschland)neu