629. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger)neuEinführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseureaufgehoben
628. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Fußpfleger
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der FußpflegerneuEinführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseureaufgehoben
175. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der MasseureneuEinführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure1
246. Verordnung: Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure
Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseureneu