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Kundmachungen zu Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure××
BGBl
BGBl. Nr. 175/1986 Verordnung kundgemacht 27.03.1986
175. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der MasseureneuEinführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure1
BGBl. Nr. 246/1965 Verordnung kundgemacht 06.08.1965
246. Verordnung: Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure
Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseureneu