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Kundmachungen zu Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung×
BGBl
BGBl. II Nr. 284/1999 Verordnung kundgemacht 20.08.1999
284. Verordnung: Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG)
Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der VermögensberateraufgehobenBefähigungsnachweis für das Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (einschließlich Vermittlung von Veranlagungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 3 KMG)neuBefähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlungaufgehoben
BGBl. Nr. 100/1978 Verordnung kundgemacht 17.02.1978
100. Verordnung: Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlung
Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Personalkreditvermittlungneu