19. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen1
543. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen1
772. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen1
850. Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagenneu