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Kundmachungen zu Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechsels×
BGBl
BGBl. Nr. 307/1996 Kundmachung kundgemacht 05.07.1996
307. Kundmachung: Kündigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Gesandtschaft in Teheran und dem Iranischen Außenministerium über den gegenseitigen Warenverkehr
Gegenseitiger Warenverkehr - Kündigung des Notenwechselsneu