189. Verordnung: Ausnahme der Partieführer in der Wildbach- und Lawinenverbauung von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
Ausnahme der Partieführer in der Wildbach- und Lawinenverbauung von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948neu