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Kundmachungen zu V über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAA×
BGBl
BGBl. Nr. 120/1989 Verordnung kundgemacht 03.03.1989
120. Verordnung: Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren, Gehobenen oder Mittleren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Eignung für den Höheren, Gehobenen oder Mittleren Dienst im BMAAneuV über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAAaufgehoben
BGBl. Nr. 687/1977 Verordnung kundgemacht 30.12.1977
687. Verordnung: Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren oder Gehobenen Dienst des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
V über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAAneu