120. Verordnung: Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren, Gehobenen oder Mittleren Dienst des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
Eignung für den Höheren, Gehobenen oder Mittleren Dienst im BMAAneuV über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAAaufgehoben
687. Verordnung: Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren oder Gehobenen Dienst des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
V über die Eignung für den Höheren oder Gehobenen Dienst im BMAAneu