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Kundmachungen zu Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung×
BGBl
BGBl. II Nr. 213/2026 Verordnung kundgemacht 15.07.2026
Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
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BGBl. Nr. 153/1980 Verordnung kundgemacht 22.04.1980
153. Verordnung: Einbeziehung der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (Feuerwehrverbände) in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung für die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien
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