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Kundmachungen zu 9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder×
BGBl
BGBl. II Nr. 295/2012 Verordnung kundgemacht 04.09.2012
Aufhebung der Verordnung über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder
9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinderaufgehoben
BGBl. Nr. 199/1966 Verordnung kundgemacht 31.08.1966
199. Verordnung: Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder
9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinderneu