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Kundmachungen zu Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist×
BGBl
BGBl. I Nr. 170/1999 Bundesgesetz kundgemacht 19.08.1999
170. Bundesgesetz: Änderung des Denkmalschutzgesetzes – DMSG
DMSG2719Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen istaufgehobenNähere Bestimmungen über das Verfahren bei der Ausfuhr von KulturgutaufgehobenUmsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern5
BGBl. Nr. 266/1991 Verordnung kundgemacht 05.06.1991
266. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist2
BGBl. Nr. 323/1986 Verordnung kundgemacht 27.06.1986
323. Verordnung: Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen istneu